Eckpunkte der Cannabiswirtschaft zur Genussmittelregulierung (ELEMENTE – Band 20)

Genussmittel Cannabis

Die Cannabiswirtschaft e.V., die Führende Stimme der Cannabisindustrie in Deutschland hat ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in welchem Empfehlungen für einen Gesetzgebungsprozess as Genussmittel gegeben werden. Folgende Punkte werden darin erörtert:

Der folgende Artikel gibt die Eckpunkte des Papers wieder.

Grundlagenpunkte

  1. Produktion: Die Produktion wird im Inland stattfinden müssen, da UN Konventionen den Import von Cannabis zu Genusszwecken verbieten. Ob als medizinischer Hanf importierte Ware als Genussmittel umdeklariert werden könnte, sollte geprüft werden, um Kapazitätsengpässe am Anfang zu vermindern.
  2. Anbau: Der Anbau sollte unter erleichterten Bedingungen möglich sein.Also nicht unter den Bedingungen welche für den derzeit schon erlaubten medizinischen Hanf gelten.
  3. Sorten: Alle Sorten sollten unabhängig von den Inhaltsstoffen erlaubt sein. Eine Stellschraube könnte die Steuer auf erhöhte THC-Gehalte sein
  4. Qualität: Es sollten bundeseinheitliche Qualitätskriterien geschaffen werden, um die Sicherheit der Nutzer/Verbraucher zu gewährleisten.

Des weiteren werden folgende Modelle für einen Start des im Koalitionsvertrag festgelegten Cannabis-Legalisierung vorgeschlagen:

Start-Modelle

  1. Entkriminalisierung des Eigenbedarfs, ohne direkte Kaufmöglichkeiten zu schaffen
  2. Pilotprojekte: Könnten durchgeführt werden um die Dynamik in kleinem Rahmen zu testen
  3. Legalisierung begrenzter Eigenanbau: Würde evtl. Lieferengpässe umgehen und erstmal der Samenvertrieb über lizensierte Fachgeschäfte
  4. Schaffung einer „Cannabiskommission“ welche das Gesetz erarbeitet

Um einheitliche Qualitätskritieren zu gewährleisten fordert das Positionspapier folgende

Qualitätskriterien

  1. Alternative Möglichkeiten zum klassischen Rauchen durch alternative Verdampfungsmethoden fördern. Als auch oralen Konsum ermöglichen und die Klassifizierung als Lebensmittel verhindern
  2. Standards sollen sich an den bereits bestehenden internationalen Standards orientieren
  3. der CBD und THC-Gehalt sollte für due Verbraucher transparent dargestellt werden und die natürliche Schwankungsbreite berücksichtigt werden
  4. Die Wasseraktivität (restliches Wasser nach dem Trocknen) sollte passend reguliert werden, um nicht zu viele leichtflüchtige Pflanzenstoffe (Terpene) zu verlieren.
  5. Der Einsatz von Pestiziden sollte einheitlich geregelt werden
  6. Reinheitsgebot: Der Einsatz von Streckmitteln und THC-imitierenden Produkten sollte verboten werden.
  7. Haltbarkeit: Diese sollte in Hinblick auf die THC und CBD-Gehalte reguliert werden
  8. Nutzhanf mit < 1% THC sollte freiverkäuflich sein

Präventionsmaßnahmen

  1. Schaffung einer langfristigen Plattform für Austausch und Zusammenarbeit der beteiligten Akteure mit dem Ziel der Schaffung einer Präventionsstrategie und Planung von Präventionsmaßnahmen für Jugendschutz
  2. Jugendschutz: Abgabe erst an Personen ab 18 Jahren und Sanktionen bei Nichteinhaltung
  3. Programme für Jugendliche von 12-17 Jahren
  4. Förderung von Bildung und Aufklärung und weitere Forschung über die Auswirkungen von Cannabis auf das menschliche Gehirn
  5. Gesellschaftlicher Umgang: Erarbeitung von Rahmenbedingungen für die integration in bestehende Regelungen, z.B.: Straßenverkehr, Gastronomie
  6. Warnhinweise für Jugendliche / Schwangere und Kindersichere Verschlüsse
  7. Zielgerichtete Hilfsangebote bei problematischem Konsummuster sollten zur Verfügung stehen
  8. Einschränkung der Werbung

Abgabe / Besteuerung

  1. Bei allen Punkten sollte die Wettbewerbsfähigkeit mit dem illegalen Markt sichergestellt sein um diesen nicht zu fördern.
  2. Cannabissteuer: Für eine Besteuerung wird ein Vorschlag anhand des THC-Gehaltes je Verkaufseinheit vorgeschlagen
    z.B.: Cannabissteuer von 10,00 € auf 1000 mg THC
    folgende Rechenbeispiele aus dem Positionspapier sollen dies verdeutlichen:
    THC-Sorte (THC: 22% | CBD: 1%): 1 g Blüte enthält 220 mg THC- entspricht 2,20 € Steuer
    Ausgeglichene Sorte (THC: 12% | CBD: 12%): 1 g Blüte enthält 120 mg THC- entspricht 1,20 € Steuer
    CBD-Sorte (THC: 1% | CBD: 10%): 1 g Blüte enthält 10 mg THC- entspricht 0,10 € Steuer
  3. Lizenzierte Fachgeschäfte: sollten nur geprüfte Ware als Genussmittel abgeben dürfen und entsprechend der Prävention Beratungsleistungen auch im Sinne des Jugendschutzes anbieten können. Dies könnte mit Lizenzvergabe sichergestellt werden. Die Menge der Lizenzen sollte nicht limitiert sein.
    Auch sollte berücksichtigt werden, dass Apotheken die Lizenzbedingungen erfüllen könnten.
  4. Online Fachhandel: zur Sicherstellung der Versorgung ländlicher Gebiete sollte Online Shops unter Einhaltung der Regularien (Jugendschutz, Lizenzierung) möglich sein.
  5. Staatliche Kontrolle der Fachgeschäfte durch bundeseinheitliche Regelungen

Cannabis für medizinische Anwendungen

  1. Medizinischer Cannabis sollte wie bisher als erstattungsfähiges Arzneimittel bestehen bleiben.
  2. Medizinische Anwendungen erfordern hohes Fachwissen und sollten daher von Fachärzten begleitet werden.

Weitere Infos und Publikationen der Cannabiswirtschaft findest du hier: https://start.cannabiswirtschaft.de/publikationen/

Wie geht es weiter?

Das war nun der Inhalt des Eckpunktepapieres. Was sollst du also davon mitnehmen?
Es ist noch kein Gesetz zur Zulassung von Cannabis als Genussmittel beschlossen, die Tendenz zeigt aber auf lockerere Regelungen als beim medizinischen Cannabis. Wir beraten Dich gerne. Stelle uns deine Fragen in einem 20-Minütigen kostenlosen Erstgespräch.